Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Eismann hat sich zur Spezialisierung entschlossen. Er bearbeitet vorwiegend arbeitsrechtliche Mandate.
Rechtsanwalt Eismann verfügt neben seiner praktischen Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Tätigkeit stets über das aktuelle Fachwissen, um Ihre Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich in allen Bereichen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts erfolgreich zu vertreten.
Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und seiner besonderen praktischen Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wurde ihm gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Das Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einschließlich der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte.
Zu den Beratungsschwerpunkten zählen:
- Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge (insbesondere
Rechtsstreitigkeiten hierüber, einschließlich Abfindungsverhandlungen)
- Vertragsgestaltung (Arbeitsverträge, Dienstverträge für Geschäftsführer
und Vorstände, Betriebsvereinbarungen, flexible Arbeitszeiten- und
Vergütungsmodelle, Dienstwagenregelungen u.a.)
- Arbeitnehmerüberlassung
- Restrukturierung (Personalanpassungsmaßnahmen, Outsourcing,
Betriebsübergänge, Interessensausgleichs- und
Sozialplanverhandlungen u.a.)
- Betriebsverfassungsrecht
Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Eismann unseren Unternehmermandanten in ihrer Personalarbeit unterstützend zur Verfügung.
Die Vertretung der Mandanten vor Behörden und Gerichten ist selbstverständlich.
Ihr Ansprechpartner: RA Eismann
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