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Familienrecht
Unseren familienrechtlichen Mandaten liegen meistens Eheauseinandersetzungen
zu Grunde.
Wir übernehmen in diesen Fällen sämtliche familienrechtliche Beratungsbereiche, wie z.B.
Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Ehescheidung, elterliche Sorge, Umgang, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Hausrat, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung.
Um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden ist es unser Anliegen, zwischen den Ehepartnern zu vermitteln. Kommt allerdings eine gütliche Einigung nicht zustande, setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten mit Entschiedenheit gerichtlich durch.
Wir beraten auch in Fragen der Gestaltung von Eheverträgen
sowie in den Bereichen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
der Lebenspartnerschaft, der Adoption, des Namensrechts und
der Vaterschaftsfeststellung.
Ihr Ansprechpartner: RAin Strobel
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